Hygienekonzept für den Spiel- und Trainingsbetrieb

Das Hygienekonzept der Basketballabteilung des TSV Bargteheide (Bargteheide Bees) hält sich an die Vorgaben der Stadt Bargteheide, die per E-Mail an die Geschäftsstelle des TSV Bargteheide am 20.08.2020 übermittelt wurden und wie folgt aussehen:

  1. Die Hallenfreigabe gilt stets unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Lage und der
    örtlichen Fallzahlentwicklung. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen.
    Eine Schulnutzung hat jederzeit Vorrang vor einer Vereinsnutzung.
  2. Jede Abteilung, die eine der städtischen Sporthallen nutzen möchte, hat bei der Stadt
    (über die Geschäftsstelle) ein Hygienekonzept, bezogen auf den jeweiligen Trainingsort,
    vorzulegen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Erst nach Rückmeldung des Erhalts
    des Konzepts durch die Verwaltung (über die Geschäftsstelle), ist die Abteilung
    berechtigt, Trainingsgruppen in der jeweiligen Halle zu trainieren.
  3. Die in den beigefügten Dokumenten vorgegebenen Richtlinien sind zwingend einzuhalten,
    ebenso die weiterführenden Maßnahmen aus den Hygienekonzepten.
  4. Im Anhang findet sich ein Grundriss der jeweiligen Sporthalle. Die grünmarkierten Wege/
    Türen sind für den Vereinssport freigegeben. Alle rotmarkierten Flächen stehen dem
    Vereinssport nicht zur Verfügung. Die tägliche Unterhaltsreinigung ist auf diese Planung
    ausgerichtet. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten. Absprachegemäß sind die
    Waschräume der DBS Halle beim Zugang in das Foyer der Halle 5 nutzbar (abweichend
    zu dem bisherigen Grundriss).
  5. Die Nutzung von Duschen und Umkleidekabinen ist weiterhin nicht gestattet.
  6. Die Nutzung von städtischen Sportgeräten ist ebenfalls weiterhin untersagt.
  7. Ein Wechsel zwischen den Sportgruppen hat so stattzufinden, dass sich verschiedene
    Sportgruppen zu keiner Zeit begegnen. Eine Reinigung der Sportstätte zwischen den
    Trainingsgruppen ist ggf. selbständig vorzunehmen.
  8. Die anwesenden Sportlerinnen und Sportler je Trainingseinheit sind zu dokumentieren.
    Diese Dokumentation ist entsprechend den Vorgaben aufzubewahren und bei Bedarf der
    zuständigen Behörde zurVerfügung zu stellen.
  9. Die Sporthallen sind auf dem kürzesten Weg von der nächstgelegenen Straße aus zu
    betreten. Das Betreten der Schulflächen (Schulhöfe und Schuleigentum) ist zu
    vermeiden.
  10. Es ist ausschließlich die Nutzung der Sportstätte gestattet, keine sonstigen Nebenflächen
    und Gebäude.
  11. Der Verein trägt Sorge dafür, dass Dritte die Hallen nicht betreten.
  12. Die Hallen sind ausschließlich im Rahmen des Sportbetriebs (Sportstätte) während der
    abgestimmten Nutzungszeiten (Belegungspläne) nutzbar.

Unser Hygienekonzept orientiert sich außerdem an den Hygiene- und Verhaltensregeln sowie
dem Konzept zur Wiederaufnahme des Indoor-Sports ab dem 18.05.2020, welche vom TSV
Bargteheide kommuniziert wurden. Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung der aktuellen
Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein folgende Verhaltensregeln:

  • Die Bildung von Gruppen vor und in der Trainingsstätte ist unbedingt zu vermeiden. Es ist
    daher eine zeitversetzte An- und Abreise derTeilnehmer*innen mit den notwendigen
    Abstandsregeln (min. 2 Meter) zu organisieren.
  • Die Türen bleiben während der An- und Abreise dauerhaft geöffnet, damit Türklinken und
    sonstige Kontaktflächen nicht angefasst werden müssen, sollte doch ein Kontakt
    stattgefunden haben, sind die Hände zu desinfizieren (Desinfektionsmittel muss vor Ort
    verfügbar sein).
  • Die Sportler kommen bereits umgezogen, die Sporthalle muss nach dem Training
    unverzüglich verlassen und Menschenansammlungen vermieden werden.
  • Ein Mund- Nasenschutz ist mitzubringen.
  • Alle Teilnehmer waschen sich vor Beginn des Trainings gründlich mindestens 30
    Sekunden mit Wasser und Seife die Hände oder desinfizieren diese. Seife und
    Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.
  • Alle Teilnehmer*innen müssen beim Betreten der Trainingsstätte / Halle absolut
    symptomfrei sein, was vom zuständigen Trainer / von der zuständigen Trainerin notiert
    wird.
  • Ein ausreichender Abstand der Trainingsgruppen zueinander muss gewährleistet sein.
  • Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen.
  • Die Trainingsgeräte werden vor und nach dem Training und nach jedem Personenwechsel
    desinfiziert. Wenn möglich auf Kleingeräte verzichten.
  • Die Sporthallen werden nach dem Training wieder verschlossen. Privatpersonen, Eltern,
    Zuschauer und Gäste finden keinen Zutritt.
  • Es bleibt jedem Mitglied freigestellt am Training teilzunehmen.
  • Sofortige Meldung beim Abteilungsvorstand oder in der Geschäftsstelle bei positiven
    COVID-19 Testresultaten oder Verdachtsfällen bei einem selbst oder in der Familie.
  • Sofern es zu einer Infektion kommen sollte, greifen die Maßnahmen wie vom Robert-
    Koch-Institut beschrieben gem. Vorgehensweise nach Typ I- oder Typ II-Kontakt.
  • Die Anwesenheit aller Beteiligten am Sportbetrieb ist stets in einer Liste zu
    dokumentieren, damit im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen lückenlos
    zurückverfolgt werden können. Die Liste gilt es sechs Wochen zu verwahren und
    anschließend zu vernichten.
  • Alle Nutzer des Trainingsbetriebs (Verantwortliche, Trainer und Sportler) müssen sich
    schriftlich verpflichten die Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten. Das
    entsprechende Formular wird von der Abteilung zur Verfügung gestellt.
  • Liegt diese Verpflichtungserklärung nicht vor, werden sie vom Training ausgeschlossen.
  • Die Verhaltens- und Hygieneregeln werden an den Sportstätten ausgehängt.

Da die Basketballabteilung aktuell ausschließlich in der KGB-Halle, der DBS-Halle und der Halle
der Anne-Frank-Schule über Trainigszeiten verfügt, bezieht sich dieses Konzept auch nur auf
diese Hallen.

NUTZUNGSPLAN FÜR DEN SPIELBETRIEB

Nutzungsplan KGB Halle Bargteheide

ERGÄNZUNGEN (INSBESONDERE ZUM SPIELBETRIEB)

Allgemeine Hygieneregeln
Außerhalb des Spielfeldes gelten, auch für die am Spiel beteiligten Personen, in allen Bereichen
in und vor den Hallen die Vorgaben zum Mindestabstand. Dieser Abstand sollte eingehalten
werden. In Spielpausen und auf den Mannschaftsbänken gilt dies auch für das Spiel selbst.
Mögliche Ausnahmen können nur auf Basis lokaler oder anderer behördlicher Verordnungen
zugelassen werden.

Alle Formen von Begrüßungs- und Jubelritualen, vom Händedruck über das Abklatschen bis hin
zur Umarmung, sollten unterbleiben. Das gilt auch für die Begrüßung und Verabschiedung der
Mannschaften und Schiedsrichter*innen vor und nach dem Spiel.
Die Empfehlungen zur individuellen Handhygiene gelten ebenfalls für alle Besucher*innen der
Hallen.

Das Waschen der Hände mit Wasser und Seife für min. 30 Sekunden oder das Desinfizieren der
Hände sollte mindestens beim Betreten, besser noch beim Betreten und Verlassen der Halle,
möglich sein und entsprechend durchgeführt werden.
Ebenso gelten die Regelungen für die „Hust- und Niesetikette“ in Armbeuge oder Einweg-
Taschentuch, sowie die umgehende Entsorgung von benutzten Taschentüchern.

Krankheit und Infektionsverdacht
Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder über Unwohlsein klagen, haben sich aus den
Sporthallen fernzuhalten. Das gilt auch für Personen aus Haushalten mit einer erkrankten Person.
Sollten erstmalig in der Halle Krankheitssymptome oder Fieber (≥38° C) auftreten, so muss die
betreffende Person die Sporthalle und alle angeschlossenen Bereiche umgehend verlassen.

Den Umgang mit positiv auf Covid-19 getesteten Personen, ihren Haushaltsangehörigen und
deren Quarantäne regeln die behördlichen Vorgaben. Im Zweifel sollte hierzu das örtliche
Gesundheitsamt kontaktiert werden.
Für positiv getestete Personen und solche aus demselben Haushalt gilt darüber hinaus die
Vorgabe, diese für mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb herauszunehmen.

Spielfeld
Das Spielfeld ist der Bereich in der Halle, in dem die Abstandsregeln während des Spiels
ausgesetzt sind. Alle direkt und aktiv am Spiel beteiligten Personen (inkl. Schiedsrichter*innen)
haben also untereinander Körperkontakt. Zudem führen die körperliche Aktivität und die dadurch
erhöhte Atmung zu einem verstärkten Ausstoß von sog. Aerosolen. Daher sollte der Bereich des
Spielfeldes klar von den anderen Bereichen getrennt sein, so dass es zwischen Aktiven und allen
anderen Beteiligten keinen Kontakt gibt. Wenn die räumlichen Gegebenheiten es hergeben,
sollte rund um das Spielfeld ein Sicherheitsabstand von 2-4 Metern (auch für Kampfgericht und
Zuschauer) gelten.

Kampfgericht und Mannschaftsbereiche
Die Bereiche für das Kampfgericht und die beiden am Spiel beteiligten Mannschaften sollten klar
gekennzeichnet und für jedes Spiel nur den daran beteiligten Personen vorbehalten sein. Außer
für die am Spiel beteiligten Spieler*innen gelten in diesen Bereichen die Abstandsregeln.
Die Mannschaften haben auf alle Gruß- und Jubelrituale zu verzichten, das heißt auch, dass
„Huddle“ und Begrüßung/Verabschiedung ohne Körperkontakt stattzufinden haben. Die
Mannschaften sollten die Halle nach Möglichkeit über unterschiedliche Zugänge oder
zeitversetzt betreten. Die Bereiche der Mannschaftsbänke dürfen ausschließlich von den am
Spiel beteiligten Spieler*innen und Trainer*innen betreten werden. Die Mannschaftsbänke sind
vom Kampfgericht weg bis an die Endlinien zu rücken; das tischseitige Ende einer Mannschaftsbank hat mindestens 5m Abstand zur verlängerten Mittellinie einzuhalten. Auf den
Mannschaftsbänken kann der Mindestabstand zwischen den Ersatzspieler*innen während des
Spiels eingehalten werden. Dafür muss ggf. eine zweite Bank aufgestellt werden.
Die Spieler*innen müssen ihre Taschen so im Bereich der entsprechenden Mannschaftsbereiche
verstauen (sollte mehr Platz benötigt werden, stehen auch noch die Geräteräume sowie die
obere Hallenseite zur Verfügung), dass das Passieren des Bankbereichs für andere
Personengruppen mit möglichst großem Abstand möglich ist. Ist das nicht möglich, müssen alle
anderen Personen in diesem Bereich einen Mund-Nase-Schutz tragen.
Die Mannschaftsbesprechungen vor dem Spiel und in der Halbzeitpause dürfen nicht in den
Kabinen, sondern in freien und gut belüfteten Bereichen (bspw. an Seitentür oder Notausgang)
der Halle durchgeführt werden.
Unmittelbar vor Spielbeginn sowie am Ende aller Viertelpausen und der Halbzeit müssen sich
alle Spieler*innen die Hände waschen oder desinfizieren, bevor sie ihre Plätze auf der Bank
einnehmen oder das Spielfeld betreten. Der Spielball muss in jeder Pause sowie vor und nach
dem Spiel gereinigt werden. Die Gastmannschaft kümmert sich eigenverantwortlich um ihr
Desinfektionsmittel und hat dieses mitzuführen.
Alle Spieler*innen sollten unmittelbar nach Spielende den Bankbereich verlassen. Dabei sollten
keine persönlichen Gegenstände oder Müll an der Bank verbleiben, so dass diese gereinigt
werden kann, bevor ein anderes Team sie nutzt.

Schiedsrichter*innen
Die Hygieneregeln bedeuten auch für die Schiedsrichter*innen erhöhte Aufmerksamkeit. Um
Engpässe bei den Räumlichkeiten zu vermeiden, sollten die Schiedsrichter*innen wenn möglich
bereits in Spielkleidung anreisen.
Auf den Wegen in der Sporthalle sollten die Schiedsrichter*innen einen Mund-Nase-Schutz
tragen.
Vor und nach der Kontrolle von Teilnehmerausweisen und Spielberichtsbogen vor dem Spiel, in
den Viertelpausen und nach dem Spiel müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert und bei
der Tätigkeit am Kampfgericht ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. In der Kommunikation
mit Trainer*innen und Kampfgericht während des Spiels muss der Mindestabstand eingehalten
werden.
Die Besprechungen der Schiedsrichter*innen vor dem Spiel und in der Halbzeit müssen nicht
zwingend in einer Kabine durchgeführt werden, wenn keine oder keine ausreichend große zur
Verfügung steht. Vielmehr sollten dafür ebenfalls freie Bereiche in der Halle oder, bei geeigneten
Wetterbedingungen, Bereiche außerhalb der Halle genutzt werden.
Ebenso wie die Mannschaften waschen oder desinfizieren die Schiedsrichter*innen unmittelbar
vor Spielbeginn sowie vor der Wiederaufnahme des Spiels nach Viertel- und Halbzeitpausen ihre
Hände, bevor sie den Spielball berühren.

Kampfgericht
Am Kampfgericht gelten über die gesamte Dauer des Spiels die Abstandsregeln. Dies macht ggf.
den Einsatz eines längeren Tisches erforderlich. Dieser sollte, soweit möglich, 2-4 Meter
Abstand vom Spielfeld haben und kann bspw. auch in Nebenräume zurückversetzt werden,
sofern dies die Sicht auf das Spielfeld nicht beeinträchtigt. Außer den am Kampfgericht tätigen
Personen haben nur Schiedsrichter*innen, MMV-Beobachter, Technischer Kommissar und –
soweit von den Spielregeln vorgesehen – Trainer*innen Zutritt zum Kampfgerichtsbereich.
Zusätzliche Personen (Mitspieler*innen) oder Zuschauende dürfen diesen Bereich nicht
betreten. Wann immer die Einhaltung der Abstände unterschritten wird, haben die Personen, die
den Kampfgerichtsbereich betreten, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Das gilt auch für die
Schiedsrichter*innen in den entsprechenden Phasen sowie für (Co-)Trainer*innen.
Spieler*innen, die sich zum Einwechseln bereitmachen und am Kampfgericht anmelden, haben
den Mindestabstand einzuhalten. Alle Materialien und Oberflächen, die am Kampfgericht berührt oder eingesetzt werden, sind vor und nach jedem Spiel zu reinigen. Alle Personen am
Kampfgericht müssen sich vor Beginn ihrer Tätigkeit, bei der Rückkehr aus Pausen sowie nach
Abschluss ihrer Tätigkeit die Hände waschen oder desinfizieren.

Hygienebeauftragte
Es ist sinnvoll, neben einer verantwortlichen Person für das Hygienekonzept im Verein, an den
Spieltagen verantwortliche Personen in den Spielhallen zu haben, welche die Umsetzung des
Hygienekonzeptes überwachen. Bei einzelnen Spielen ohne Zuschauer*innen können die
Aufgaben von den Mannschaftsverantwortlichen übernommen werden. In größeren Hallen
und/oder bei mehreren Spielen nacheinander kann diese Aufgabe von Funktionsträger*innen des
Vereins, aber auch Eltern oder Spieler*innen wahrgenommen werden.
Wichtigste Aufgaben dieser Personen, die alle Hallenbereiche betreten dürfen, sind das
Vorhalten des Hygiene-Materials, die Dokumentation der Anwesenden sowie der Umsetzung des
Hygienekonzeptes. Darüber hinaus sind diese Personen Ansprechpartner*innen für alle Gäste.
Zur eigenen Sicherheit sind diese Personen neben einem Mund-Nase-Schutz auch mit Einweg-
Handschuhen auszustatten (Müllentsorgung, Reinigung) und haben selbstständig auf
regelmäßige Handhygiene zu achten.
Die Hygienebeauftragten müssen vor dem jeweiligen Spieltag feststehen und sind auf
Anforderung dem jeweiligen Spielleiter zu benennen. Sie sollten in der Halle erkennbar sein
(Shirt, Weste etc.).

Hinweis
Dieses Konzept fußt auf der Vorlage des DBB- und des BVSH-Hygienekonzeptes. Aufgrund der
lokal unterschiedlichen Konzepte ist es möglich, dass manche Regeln strenger als in diesen
Konzepten erläutert gehandhabt werden.

Phasen des Wiedereinstieges
Es wird nochmals daraufhin gewiesen, dass die Phasen je nach aktueller Lage seitens des BVSH
verlängert oder verkürzt werden können. Entsprechende Informationen entnehmt den
verschiedenen Informationsmedien (Homepage, Email).

Phase 1 (01. September bis 01. November 2020)

  • Zwischen den einzelnen Spielansetzungen sind mindestens drei Stunden einzuhalten.
  • In der Halle sind max. 35 am Spiel beteiligte Personen pro Spiel zugelassen. Zuschauer
    sind nicht erlaubt.
  • Die Halle muss zwischen den Spielen gelüftet werden.
  • Duschen ist nach Vorgaben des Hygienekonzeptes des Heimvereines ggf. möglich.
  • Bei den Fahrgemeinschaften zu den Spielen sind zwei Personen pro Sitzreihe möglich.
    (z.B. Pkw mit 5 Sitzplätzen = 4 Personen > 2 vorne & 2 hinten, Bus mit 9 Sitzplätzen =
    6 Personen).
  • Sollten die Insassen des Fahrzeuges aus mehr als 2 Haushalten kommen, besteht
    Maskenpflicht im Fahrzeug.
  • Schiedsrichter, Kampfgericht, ggf. Schiedsrichter-Coach/-Prüfer, MMVB/TK tragen sich
    vor Ort in eine Liste ein, die der Heimverein zur Verfügung stellt. Auf diesem Zettel wird
    neben dem Namen, Vorname, Anschrift und Telefonnummer der oben genannten
    Personen, das Datum, Beginn und Ende der Hallennutzung sowie die Spielklasse, die
    Spielnummer und die Spielpaarung festgehalten. Die Mannschaften tragen sich in eine
    Mannschaftsliste ein, die vorab erstellt werden sollte, die Vorlage steht auf der BVSH-Homepage zur Verfügung.
  • Bei Jugendspielen dürfen max. vier Fahrer des Gastteams als Zuschauer mit Abstand in
    der Halle sein. Diese tragen sich in die Liste ihres Vereines mit ein. Sofern keine Tribüne mit mindestens 5m Abstand zum Spielfeld zur Verfügung steht, besteht die Pflicht einen
    Mund-Nasen-Schutz in der Zeit in der Halle zu tragen.

Phase 2 (02. November bis 31. Dezember 2020)

  • Sofern nicht anders geregelt, bleiben die Regeln aus Phase 1 bestehen.
  • Zwischen den einzelnen Spielansetzungen sind mindestens 2,5 Stunden einzuhalten.
  • Im Übergang zwischen zwei Spielen sind max. 70 Personen in der Halle möglich.
  • Die folgende Mannschaft darf mit der Erwärmung erst beginnen, wenn das vorherige
    Spiel beendet ist.

Phase 3 (ab 01. Januar 2021)

Normaler Spielbetrieb (Anwurfzeiten im 2-Stundentakt möglich) mit Zuschauern (Anzahl
abhängig von Landesverordnung, aktueller Stand Corona) > weitere Informationen folgen.

Spielen in mehreren Mannschaften
Die Spieler*innen dürfen bis auf Weiteres in maximal zwei Mannschaften eingesetzt werden.
Weitere Aushilfsmöglichkeiten sind nicht möglich. Anpassungen sind im Laufe der Saison je
nach Pandemieverlauf möglich und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Dokumentation und Umgang mit den Listen
Die geführten Listen über die Teilnehmer und Besucher der Spiele in den Hallen müssen 3
Wochen vom Heimverein nach dem Spieltag aufgehoben werden und nach spätestens 4 Wochen
ordnungsgemäß nach Datenschutzrichtlinien vernichtet werden.

Verstoß gegen das Hygienekonzept
Bei Verstoß gegen die obengenannten Ausführungen ist der BVSH auf Grundlage der
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des
Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig- Holstein bes. § 11 und § 21 Strafgelder
gemäß BVSH-Strafenkatalog B1-19 zu verhängen und im Wiederholungsfall den betreffenden
Verein / die betreffende Mannschaft bis auf Weiteres vom Spielbetrieb auszuschließen.

Bargteheide, 02.09.2020

Jan Böh (Abteilungsleiter)

Hier gibt es das Konzept auch nochmal als PDF zum Download:

2020-09-02 – Hygienekonzept zum Trainings- und Spielbetrieb